Schwerpunkte

Verkehrsrecht

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert und meist mit viel Ärger verbunden. Wir übernehmen die komplette Unfallregulierung, vertreten Sie gegenüber den Haftpflichtversicherungen und setzen  Ihre Ansprüche schnell und zielgerichtet durch. Dabei spielen die Inanspruchnahme eines Mietwagens, die Höhe des Schadens und des Schmerzensgeldes, der Nutzungsausfall, Gutachterkosten und der Restwertabzug bei einem Totalschaden eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus verteidigen wir Sie im Rahmen der ordnungsbehördlichen Verfahren über Bußgelder und übernehmen Ihre Vertretung gegenüber den Behörden.

Familienrecht

Immer häufiger kommt es vor, dass sich Lebenswege trennen. Somit gewinnt das Familienrecht immer mehr an Bedeutung. Wir beraten Sie unter anderem zu den Themen Scheidung, Unterhalt, Hausrat, die rechtlichen Verhältnisse an der Ehewohnung, Sorgerecht und Umgang zu den Kindern, Zugewinn sowie Versorgungsausgleich und kümmern uns um die mittelfristige und endgültige Regelung dieser Angelegenheiten.

Miet- und Wohneigentumsrecht

Ärger als Vermieter oder Mieter? Wir vertreten Sie in mietrechtlichen Angelegenheiten. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Kündigung, der Kaution, Mieterhöhung und -minderung, Renovierung, Mangelhaftigkeit der Mietsache, der Nebenkostenabrechnung, der Räumung und des Vermieterpfandrechts. Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts vertreten wir Sie gegenüber den einzelnen Miteigentümern sowie der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter. Häufige gestellte Fragen sind: Wann ist eine Beschlussfassung der Eigentümerversammlung wirksam? Wie kann ein Beschluss angefochten werden? Wie kann die Verwaltertätigkeit kontrolliert werden? Wie gestalten sich die Rechtsbeziehungen der einzelnen Eigentümer untereinander? Auf diese und andere Fragen geben wir Ihnen die Antworten.

Erbrecht

Das Erbrecht ist sehr komplex. Wir vertreten und beraten Sie zu den Themen Testament und Erbvertrag, Pflichtteilansprüche, vorweggenommene Erbfolge, Schenkung, Verträge zugunsten Dritter, Rechte und Pflichten aus Auflagen im Testament, Feststellung der Erbfolge, Erbengemeinschaft und Miterben, Haftung des Erben oder der Erbengemeinschaft für Schulden des Erblassers, Testamentsvollstreckung sowie Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist die materielle Existenzgrundlage für alle im Berufsleben stehenden Personen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber wollen wir Sicherheit und Verlässlichkeit bei der ordnungsgemäßen Erfüllung der dienstlichen Aufgaben. Wir beraten Sie beim Abschluss des Arbeitsvertrages und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebung mit Abfindung. Wir prüfen Ihre Arbeitsschutzrechte bei Lohn, Arbeitszeit, Lohnfortzahlung, Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit, Sonderzuwendungen, Arbeitssicherheit, Arbeitszeugnis und Berufsbildung. Die Kosten der Beratung berechnen wir mit 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht richten sich nach dem Streitwert. Diese Kosten sind grundsätzlich von der Partei selbst zu tragen. Bei Rechtsschutzversicherungen ist dieses Risiko miteingeschlossen.

 

Zivilprozessrecht

Das Zivilprozessrecht bestimmt den Ablauf des zivilrechtlichen Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten in der I. bis zur III. Instanz. Die strengen Regeln der ZPO verlangen eine hohe Präzision in Schriftsätzen und die genaue Einhaltung der Fristen. Klageschriften und Klageerwiderungen sowie die Vorbereitung von Beweisaufnahmen können nicht mal eben nebenbei zwischen Besprechungen erledigt werden. Wir recherchieren und fertigen Entwürfe zur Abstimmung mit den Mandanten. Wir nutzen vielfältige Kontakte zur Durchsetzung der geltend gemachten Rechte. Wir beschäftigen uns mit den Regeln der ZPO in der Literatur und der Lehre.

 

Zwangsvollstreckung

Das rechtskräftige Urteil ist der Erfolg einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Der Ertrag aus dem Urteil wird hier erst sichtbar, wenn der Gegner zahlt oder dieser durch die Zwangsvollstreckung veranlasst wird zu zahlen. Neben der Titulierung Ihrer Ansprüche kümmern wir uns intensiv auch um die Durchsetzung. Es bleibt nicht beim Ausfüllen der Formulare für den Auftrag für den Gerichtsvollzieher oder für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Wir untersuchen die wirtschaftlichen Hintergründe des Schuldners und entwickeln notfalls eine langfristige Strategie, um auch zu einem späteren Zeitpunkt die Forderung durchsetzen zu können. Wir achten vor allem auch auf die Geltendmachung der Zinsen in der Hauptforderung, die üblicherweise der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen. Die Zinssätze liegen häufig bei dem 2 1/2-fachen der Bankzinsen.

Strafrecht

Strafanzeige, Durchsuchung, Festnahme, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Anklageschrift, Ermittlungsverfahren – schnell sieht sich der Mandant mit dem Strafrecht konfrontiert. In diesen Fällen  überwiegt in aller Regel die Hilflosigkeit. Häufig kennt der Mandant als Beschuldigter seine Rechte nicht, und wenn er sie kennt, weiß er oft nicht, wie er diese Rechte gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht effektiv durchsetzen kann. Gerne stehen wir Ihnen im Falle eines Falles hierbei zur Seite und übernehmen für Sie die Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe.

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist zuständig die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin. Die Rechtsanwälte Dr. Prutsch und Schmidt erklären ihre Bereitschaft, an einem Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

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